Befähigte Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

Nach DGUV-Information 208-016 muss der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen, Weiterbildungen und Seminare für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln und dafür sorgen, dass eine von ihm beauftragte Befähigte Person Leitern, Tritte und Fahrgerüste auf deren ordnungsgemäßen Zustand überprüft.

Inhalte der Weiterbildung Befähigte Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahgerüsten

  • Die „Befähigte Person“ (Rechtsgrundlage, Definition, Aufgaben)
  • Relevante Normen und Vorschriften des deutschen Arbeitsschutzrechts 
  • Technische Grundlagen zu Leitern, Tritten und Fahrgerüsten (fahrbaren Arbeitsbühnen) (Bauarten, Spezifikationen, Montage)
  • Sichere Bereitstellung und Nutzung der Arbeitsmittel
  • Theoretische Einweisung in Methoden und Dokumentation der Prüfung
  • Vermittlung der Vorgehensweise bei Prüfungen anhand von Praxisbeispielen
  • Maßnahmen bei defekten Leitern, Tritten und Fahrgerüsten (fahrbaren Arbeitsbühnen)

Termine, Dauer, Kosten und Schulungsort

Der Lehrgang umfasst 8 Unterrichtsstunden.

Die Gesamtkosten für Weiterbildung belaufen sich auf 399,- Euro.

Lehrbauhof Großräschen
Werner-Seelenbinder-Straße 24
01983 Großräschen

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