Befähigte Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
Nach DGUV-Information 208-016 muss der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen, Weiterbildungen und Seminare für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln und dafür sorgen, dass eine von ihm beauftragte Befähigte Person Leitern, Tritte und Fahrgerüste auf deren ordnungsgemäßen Zustand überprüft.
Inhalte der Weiterbildung Befähigte Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahgerüsten
Die „Befähigte Person“ (Rechtsgrundlage, Definition, Aufgaben)
Relevante Normen und Vorschriften des deutschen Arbeitsschutzrechts
Technische Grundlagen zu Leitern, Tritten und Fahrgerüsten (fahrbaren Arbeitsbühnen) (Bauarten, Spezifikationen, Montage)
Sichere Bereitstellung und Nutzung der Arbeitsmittel
Theoretische Einweisung in Methoden und Dokumentation der Prüfung
Vermittlung der Vorgehensweise bei Prüfungen anhand von Praxisbeispielen
Maßnahmen bei defekten Leitern, Tritten und Fahrgerüsten (fahrbaren Arbeitsbühnen)