Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Praktische Hinweise zur Anwendung)
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen stellt ein von Fachkreisen erarbeitetes Regelwerk dar.
Bauleistungen müssen nach den Bestimmungen der VOB von der öffentlichen Hand vergeben und den daraus folgenden Bauverträgen der VOB/B zugrundegelegt werden. Dies gilt für Projekte, welche oberhalb des Schwellenwertes aus der Vergabeordnung liegen, für Projekte unterhalb der Schwellenwerte aus dem Runderlassen der zuständigen Bundes- und Landesministerien und der Gebietskörperschaften. Demzufolge ist die VOB/B von öffentlichen Auftraggebern als Bestandteil des Vertrages zu vereinbaren.
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